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Chemikalien / Gifte

Gefahrensymbole

Am 1. August 2005 hat das Chemikaliengesetz das früher gültige Giftgesetz abgelöst. Seither ist der Kauf von gefährlichen Chemikalien nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Gemeinden stellen deshalb keine Giftscheine mehr aus. Beim Verkauf von besonders gefährlichen Chemikalien muss das jeweilige Verkaufspersonal über die notwendige Sachkenntnis verfügen. Die Giftklassen sind weggefallen und wurden durch die in der EU angewendeten Kennzeichnungen mit Gefahrensymbolen ersetzt.

Informationen über das Inverkehrbringen von Chemikalien und die Kennzeichnung finden Sie bei der Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamtes für Gesundheit.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das

Amt für Verbraucherschutz AVS
Chemiesicherheit
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau
Tel. 062 835 30 90
Fax 062 835 30 89
E-Mail an AVS Chemiesicherheit

Notfälle

Notfall Tel. 145

Bei Vergiftungsverdacht sollten Sie einen Arzt oder das Tox-Zentrum (Tel. 145) anrufen. Versuchen Sie, die folgenden Informationen zu liefern, die für eine individuelle Risikobeurteilung und Behandlung wichtig sind:

Wer Alter, Gewicht und Geschlecht der betreffenden Person, Telefonnummer für Rückruf.
Was Alles, was Sie über die betreffende Substanz oder das Produkt sagen können.
Wieviel Versuchen Sie, die maximal mögliche aufgenommene Menge abzuschätzen.
Wann Versuchen Sie, die seit dem Vorfall verstrichene Zeit abzuschätzen.
Was noch Erste beobachtete Symptome? Erste getroffene Massnahmen?

Links

Amt für Verbraucherschutz: Chemiesicherheit
Anmeldestelle Chemikalien
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum

Merkblätter

Merkblätter Chemikalien