Navigieren in Abtwil AG

Friedhof

Grabmäler dürfen bei Erdbestattungen frühestens nach 6 Monaten, bei Urnenbeisetzungen frühestens nach nach 3 Monaten gesetzt werden.

Vorgängig ist beim Gemeinderat ein Gesuch zur Genehmigung einzureichen. Das Gesuch muss eine Zeichnung im Massstab 1:10 und eine Beschreibung (Material und Art der Bearbeitung) enthalten.

Dokumente

Bestattungs-_und_Friedhofreglement  [PDF, 116 KB]