Friedhof
Grabmäler dürfen bei Erdbestattungen frühestens nach 6 Monaten, bei Urnenbeisetzungen frühestens nach nach 3 Monaten gesetzt werden.
Vorgängig ist beim Gemeinderat ein Gesuch zur Genehmigung einzureichen. Das Gesuch muss eine Zeichnung im Massstab 1:10 und eine Beschreibung (Material und Art der Bearbeitung) enthalten.