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Meldeformular Solaranlagen


Seit dem 1. Mai 2014 brauchen genügend angepasste Solaranlagen nur noch auf Gebäuden unter Denkmal- oder Substanzschutz oder in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild, wie namentlich einer Dorf-, Altstadt-, Kern- oder Weilerzone eine Baubewilligung (Art. 18a RPG).

Jede Solaranlage muss von der Bauherrschaft gemeldet werden. Meldestelle ist die Standortgemeinde.

Bitte füllen Sie das Meldeformular direkt am Bildschirm aus und lassen Sie den Ausdruck, zusammen mit den notwendigen Unterlagen, der Gemeindeverwaltung zukommen. Damit bleibt der kommunalen Bauverwaltung das nochmalige erfassen der Informationen für die Datenübertragung an den Kanton erspart.

WICHTIG: Mit dem Bau der Anlage darf - sofern keine gegenteilige Rückmeldung erfolgt - erst 30 Tage nach Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden.