Zuzug, Wegzug, Umzug
e-Umzug
Der Kanton Aargau und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an. Um sich online an-, ab- oder umzumelden klicken Sie bitte hier.
Meldefrist
Zuzüge, Wegzüge oder Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.
Schweizer
Schweizer Bürger müssen bei der Anmeldung den Heimatschein und das Familienbüchlein sowie einen Nachweis über ihre aktuelle Krankenversicherung vorlegen.
Ausländer
Für die Anmeldung von ausländischen Personen sind die benötigten Unterlagen je nach Staatsangehörigkeit verschieden. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Amt für Migration und Integration.
Vermieter, Logisgeber
Wer Wohnraum vermietet oder verwaltet, Untermietverhältnisse abschliesst oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis gibt, ist verpflichtet, der Einwohnerkontrolle ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.