Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Unterschriften und Kopien können vom Gemeindeschreiber oder von seiner Stellvertreterin beglaubigt werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll muss persönlich erscheinen.
- Es ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen (z. B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis)
- Die Unterschrift ist vor der zuständigen Amtsperson zu leisten
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss vorgelegt werden
- Die Kopie wird vor Ort erstellt und von der zuständigen Amtsperson beglaubigt
Kosten
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien sind kostenpflichtig.