Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Im Kanton Aargau müssen für die Einbürgerung von Ausländern folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 12 Jahre in der Schweiz (die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählen doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Erleichterte Einbürgerung von Ehegatten
Für die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers gelten folgende Bedingungen:
- 5 Jahre in der Schweiz
- seit 3 Jahren verheiratet
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet und
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse und Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Erleichterte Einbürgerung von Kindern
Es gibt folgende Arten der erleichterten Einbürgerung von Kindern:
- Kinder eines eingebürgerten Elternteils
- Kinder einer schweizerischen Mutter
- Kinder eines schweizerischen Vaters, die ausserhalb der Ehe geboren sind (Geburt vor 1.1.2006)