Anerkennung eines Kindes
Das Verwandtschaftsverhältnis eines Kindes zur Mutter entsteht mit der Geburt, zum Vater durch dessen Ehe mit der Mutter oder durch Anerkennung des Kindes. Die Anerkennung wird durch das Zivilstandsamt registriert. Ein Kind kann bereits vor der Geburt anerkannt werden.
Auskünfte über das Vorgehen und die notwendigen Dokumente erteilt das Regionale Zivilstandsamt in Sins.