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AHV-Beiträge: Kontoauszüge

Eine versicherte Person kann unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse jederzeit schriftlich oder via Internet einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.

Auszüge aus dem IK können bei den kontoführenden AHV-Ausgleichskassen verlangt werden oder es kann eine beliebige Ausgleichskasse mit der Beschaffung sämtlicher Kontoauszüge beauftragt werden.

Die Kontoauszüge werden nur der versicherten Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem von ihr bevollmächtigten Anwalt abgegeben. Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson einen Kontoauszug verlangen, wird dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur an die versicherte Person zugestellt.

Kontoauszüge sind kostenlos.

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Merkblätter

Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)
Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)