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Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Es handelt sich nicht um Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.

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SVA Aargau: Ergänzungsleistungen zur AHV und IV