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Todesfall

Meldepflicht

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis am Montag zugewartet werden. Bei längerer Abwesenheit des Gemeindepersonals (z. B. verlängerte Wochenenden oder Ferien) wird eine Notfallnummer publiziert oder der Kontakt kann via den Gemeindeammann hergestellt werden.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

  • Wenn eine Person zu Hause stirbt, ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen, welcher den Tod feststellt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
  • Besprechen Sie mit den nächsten Angehörigen, ob eine Urnen- oder Erdbestattung gewünscht wird und ob die Bestattung in einem Reihengrab oder im Gemeinschaftsgrab erfolgen soll. Das Bestattungsamt benötigt diese Angaben, um die notwendigen Vorkehrungen treffen zu können. Alle Informationen zu den Grabarten finden Sie im Bestattungs- und Friedhofreglement.
  • Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut mit dem Einsargen und gegebenenfalls mit der Überführung des Leichnams.
  • Benachrichtigen Sie das zuständige Pfarramt und vereinbaren Sie einen Bestattungstermin (bei einer Urnenbestattung muss für die Kremation genügend Zeit eingerechnet werden).
  • Informieren Sie den Arbeitgeber (Pensionskasse), allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen und die Krankenkasse über den Todesfall (die AHV wird durch die Gemeinde informiert).
  • Falls Sie Sicherungsmassnahmen für den Nachlass einleiten möchten (Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Fahrzeuge etc.), wenden Sie sich bitte umgehend an die Gemeindekanzlei.
  • Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verügung.