Verfallanzeige Steuern
Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben und was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2026 zu begleichen. Ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4,5 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Die Mahngebühr beträgt Fr. 35.00.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss Ihren Berechnungen zu hoch sein, können Sie sich an das Steueramt Sins und Abtwil, Bremgartenstrasse 12, 5643 Sins wenden (Tel. 041 789 70 30). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückbezahlt. Der Zins für Überzahlungen beträgt derzeit 0.25 %.
Verwenden Sie für die Zahlung der Steuern 2026 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Besten Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern.
21.08.2026