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Grüngut korrekt entsorgen – Hygiene und Umwelt schützen

Der Gemeinderat Abtwil AG weist darauf hin, dass in die Grüngutcontainer ausschliesslich kompostierbare Grünabfälle gehören. In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass unerlaubte Abfälle wie Knochen, Fleisch, Fisch, Saucen, Speisereste, Katzenstreu sowie weitere Küchenabfälle tierischer Herkunft im Grüngut entsorgt werden.

 

Diese Fehlwürfe führen insbesondere in den Sommermonaten zu erheblichen Problemen. Sie begünstigen die Bildung von Maden, verursachen unangenehme Gerüche und ziehen Schädlinge an. Die Maden können sich ausserhalb der Container ausbreiten und beeinträchtigen die Hygiene im gesamten Sammelbereich.

 

Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung deshalb auf, die Vorgaben zur Grüngutsammlung konsequent einzuhalten. Nicht zulässige Abfälle sind über den Hauskehricht oder die dafür vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen.

 

Widerhandlungen gegen die Bestimmungen über die Abfallentsorgung können gestützt auf das Abfallreglement der Gemeinde Abtwil AG sowie die Abfallverordnung des Kantons Aargau mit einer Busse geahndet werden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstössen behält sich die Gemeinde entsprechende Massnahmen vor.

 

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihre Mithilfe und ihren Beitrag zu einer sauberen, hygienischen und funktionierenden Grüngutsammlung.

 

10.07.2026

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