1. August; Abbrennen von Feuerwerk
Die Bevölkerung wird gebeten, Feuerwerk nur ausserhalb des Wohngebietes und mit genügend Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien abzubrennen. Spezielle Weisungen der zuständigen Behörden bleiben vorbehalten.
03.07.2026