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Leerwohnungszählung

Per 1. Juni 2026 wurde die jährliche Leerwohnungszählung durchgeführt. Es werden Wohnungen und Einfamilienhäuser berücksichtigt, die per Stichtag nicht besetzt, aber bewohnbar und zur dauernden Miete (für mind. 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Zählung hat ergeben, dass am Stichtag eine Wohnung frei war.

 

19.06.2026

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