Befüllen von Swimmingpools und Bassins
Swimmingpools und Bassins sind über die normalen Hausanschlüsse zu befüllen. Wasserbezüge ab den Hydranten sind nicht gestattet. Die Hydranten dienen der Feuerwehr zu Löschzwecken. Der Wasserbezug von den Hydranten erfolgt ausschliesslich durch die Feuerwehr oder durch Funktionäre der Gemeinde. Jede andere Benützung bedarf einer Bewilligung der Wasserversorgung. Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig. Widerrechtliche Wasserbezüge werden vom Gemeinderat geahndet.
08.05.2026