Änderung Signalisation auf dem Altchileweg
Im November 2025 hat der Gemeinderat für den Altchileweg folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
- Einmündung Hochdorferstrasse:
Dreiteiliges Fahrverbot (Signal 2.14) mit Zusatztafel "gültig ab 40 m, Liegenschaften
Altchileweg 3/5 und Obackerhof gestattet“.
- Einmündung Ballwilerstrasse:
Dreiteiliges Fahrverbot (Signal 2.14) mit Zusatztafel "gültig ab 280 m, Liegenschaften Altchileweg 3/5 und Obackerhof gestattet".
- Südliche Grundstückgrenze Parzelle 492:
Dreiteiliges Fahrverbot (Signal 2.14) mit Zusatztafel "Liegenschaften Altchileweg 3/5 und Obackerhof gestattet".
- Die bestehenden zweiteiligen Fahrverbote (Signal 2.13) mit dem Zusatz "Zubringerdienst und landw. Fahrzeuge gestattet" am nördlichen und südlichen Ende des Altchilewegs werden aufgehoben.
Zwei Einsprachen gegen diese Änderungen wurden inzwischen zurückgezogen. Die Änderungen treten mit der Signalisation in Kraft.
13.02.2026