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Grabräumung Friedhof Abtwil

Nach Ablauf der Grabesruhe sind auf dem Friedhof Abtwil verschiedene Gräber zu räumen. Es handelt sich dabei um die Erdbestattungsgräber 1 - 10. Die Räumungsarbeiten werden voraussichtlich im Mai 2026 ausgeführt.

Gestützt auf das Bestattungsreglement sind die Angehörigen im amtlichen Publikationsorgan und nach Möglichkeit direkt auf die bevorstehende Grabräumung aufmerksam zu machen. Die Angehörigen der Verstorbenen auf den betroffenen Gräbern werden gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis am 30. April 2026 besorgt zu sein. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde erfolgen. Die Räumung der Gemeinde erfolgt ohne jeglichen Entschädigungsanspruch. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich die Grabesruhe gemäss § 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements richtet. Allfällig später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss auf die Grabesruhe.

06.02.2026

 

 

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