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Winterdienst

Im Hinblick auf den Winterdienst werden die Fahrzeughalter ersucht, ihre Autos nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs oder Plätzen abzustellen. Wo die Durchfahrt des Schneepfluges behindert wird, kann keine Räumung stattfinden. Für Schäden an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen, sei es durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen, wird jede Haftung abgelehnt.

05.12.2025

 

 

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