Rechnungsstellung 2025
Sämtliche Rechnungen an die Gemeinde für Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in diesem Jahr sind bis am 5. Dezember 2025 bei der Finanzverwaltung einzureichen. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, damit die Rechnungen noch zulasten des Rechnungsjahres 2025 bezahlt und verbucht werden können. Später eintreffende Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Finanzverwaltung erteilt bei Fragen gerne Auskunft.
31.10.2025