Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2025; rechtzeitige Stimmabgabe
Es kommt leider immer wieder vor, dass briefliche Stimmen nicht berücksichtigt werden können, weil sie erst nach dem Urnengang bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Deshalb bitten wir Sie, bei der brieflichen Stimmabgabe folgendes zu beachten:
- Werfen Sie das Antwortcouvert spätestens am Dienstag vor dem Wahlsonntag in einen Briefkasten der Post. Achten Sie darauf, dass der Briefkasten noch am Dienstag geleert wird.
- Werfen Sie das Antwortcouvert spätestens am Wahlsonntag (vor der Urnenschliessung) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Sie erleichtern die Arbeit des Wahlbüros allerdings sehr, wenn Ihre Wahlunterlagen schon vor dem Wahlwochenende eintreffen.
05.09.2025