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Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

Die Nachmeldefrist für die Anmeldung von weiteren Kandidaten ist unbenützt verstrichen. Gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) kann das Wahlbüro die Vorgeschlagenen nun als in stiller Wahl gewählt erklären. Die Wahlpublikation erfolgt nach dem offiziellen Entscheid des Wahlbüros.

Die Urnenwahl für fünf Mitglieder des Gemeinderates, den Gemeindeammann und den Vizeammann wird wie angekündigt am 28. September 2025 stattfinden.

27.08.2025

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