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Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

Für den ersten Wahlgang vom 28. September 2025 sind folgende Wahlvorschläge eingegangen:

Gemeinderat (5 Sitze):
- Balmer Stefan, 1965, Leebernstrasse 17, bisher
- Bühler Roland, 1981, Rigiblickstrasse 2, bisher
- Pfenninger Michelle, 1986, Dötschenstrasse 2, bisher
- Bachmann Adrian, 1980, Altchileweg 2, neu
- Hodel Carmen, 1997, Sinserstrasse 6, neu

Gemeindeammann:
- Balmer Stefan, 1965, Leebernstrasse 17, bisher

Vizeammann:
- Bühler Roland, 1981, Rigiblickstrasse 2, bisher

Für die Mitglieder des Gemeinderates, den Gemeindeammann und den Vizeammann ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Eine Nachnomination ist nicht möglich. Im ersten Wahlgang sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle Stimmberechtigten der Gemeinde und nicht nur die vorgeschlagenen Personen wählbar.

Finanzkommission (3 Sitze):
- Jenni Judith, 1974, Hofmatt 4a, bisher
- Knüsel Claudia, 1979, Ballwilerstrasse 2, bisher
- Meyer Roland, 1975, Sageweid 24, bisher

Steuerkommission (3 Sitze):
- Amhof Priska, 1968, Sinserstrasse 17a, bisher
- Engel Beat, 1987, Altchileweg 3, bisher
- Huwiler Michael, 1984, Langegg, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission:
- Widmer Erich, 1967, Ballwilerstrasse 4, bisher

Stimmenzähler (2 Sitze):
- Bütler Markus, 1978, Waldegg, bisher
- Wicki Stefan, 1986, Ballwilerstrasse 22, neu

Ersatz-Stimmenzähler (2 Sitze):
- Alp Lucia, 1994, Hochdorferstrasse 15, neu
- Arnold Roland, 1985, Leebernstrasse 1, neu

Die Anzahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu vergebenden Sitze. Deshalb wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von mind. 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens Mittwoch, 27. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Gehen innert dieser Nachfrist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Formular "Anmeldung für den ersten Wahlgang"

22.08.2025

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