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Prämienverbilligung Krankenkasse

Anträge für die Krankenkassenprämienverbilligung 2012 können noch bis 31. Mai 2011 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Der Eingabetermin ist unbedingt einzuhalten. Bei verspäteter Anmeldung entfällt ein allfälliger Anspruch. Dem Antrag sind Kopien der letzten definitiven Steuerveranlagung und der Krankenkassenpolicen (KVG) 2011 beizulegen. Auf der Homepage der SVA Aargau (www.sva-ag.ch) kann der Anspruch online berechnet werden. Wählen Sie unter "Online-Schalter" den Menupunkt "Berechnungstools" und dann "Prämienverbilligung".

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