Wahl- und Abstimmungswerbung
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Plakatierung für Wahlen und Abstimmungen folgenden Grundsatzentscheid gefällt: Auf dem Gemeindegebiet von Abtwil darf an Kandelabern oder sonstigen Einrichtungen der Gemeinde künftig keine Partei-, Wahl- oder Abstimmungswerbung mehr angebracht werden. Die Plakate für die National- und Ständeratswahlen vom 23. Oktober 2011 werden noch toleriert. Danach ist solche Werbung aber nicht mehr erlaubt. Mit diesem Entscheid möchte der Gemeinderat künftige Diskussionen über die Art der Plakate und den Zeitpunkt, ab wann diese aufgehängt werden dürfen, vermeiden.