Amtsblatt des Kantons Aargau
Das Amtsblatt des Kantons Aargau wird ab sofort nur noch im Internet publiziert (www.amtsblatt-ag.ch). Gemäss § 13 des Gesetzes über die amtlichen Publikationsorgane kommt dieser elektronischen Publikation seit 1. Januar 2012 rechtsverbindliche Wirkung zu. Personen ohne Internetzugang können das Amtsblatt bei der Staatskanzlei oder den Gemeindekanzleien einsehen. Ausdrucke einzelner Seiten oder ganzer Amtsblattausgaben können gegen Kostenersatz bei der Staatskanzlei bezogen werden.