Navigieren in Abtwil AG

Information direkte Bundessteuer

Gegen Ende Februar 2012 werden vom Kantonalen Steueramt die provisorischen Rechnungen 2011 für die direkte Bundessteuer verschickt. Wie in den letzten Jahren wird der Mindestbetrag für die provisorische Rechnung vom Kantonalen Steueramt auf Fr. 300.- festgesetzt. Kleinere Beträge werden in der Regel erst mit der definitiven Rechnung erhoben. In einigen Fällen, z.B. wenn bereits eine Zahlung oder Umbuchung auf das Steuerjahr 2011 erfolgt ist, wird trotzdem eine provisorische Rechnung erstellt.
Der Zahlungstermin für die periodisch geschuldeten direkten Bundessteuern 2011 ist der 31. März 2012. Auf nicht fristgerecht bezahlten Beträgen wird ein Verzugszins (3,0 %) erhoben. Auf zu viel geforderten und bezahlten Beträgen wird ein Rückerstattungszins gewährt (3,0 %). Freiwillige Vorauszahlungen werden mit Vergütungszins honoriert (1 %).
Zusammen mit der provisorischen Rechnung erhalten die Steuerpflichtigen ein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten. In der Regel bilden die Faktoren des Jahres 2010 die Basis für die provisorische Rechnung 2011. Falls Sie der Meinung sind, dass die provisorische Steuerrechnung nicht den geltenden finanziellen Verhältnissen des Jahres 2011 entspricht, kann bei grösseren Abweichungen beim zuständigen Steueramt in Sins eine Anpassung verlangt werden (inkl. Begründung).

Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG):
Auf den 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern in Kraft getreten. Dieses sieht neu einen Elterntarif vor. Basis ist der Tarif für Verheiratete. Zusätzlich wird vom Steuerbetrag ein Abzug von maximal Fr. 250.- pro Kind und pro unterstützungsbedürftige Person, deren Unterhalt die steuerpflichtige Person bestreitet, gewährt.
Beispiel: Ehepaar mit 3 minderjährigen Kindern:
Steuerbares Einkommen für die direkte Bundessteuer Fr. 75'000.-. Die Bundessteuer 2011 beträgt ca. Fr. 889.-. Abzüglich Ermässigung Elterntarif (3 x Fr. 250.- = Fr. 750.-) ergibt einen Betrag von ca. Fr. 139.-. Da der Rechnungsbetrag im beschriebenen Beispiel unter Fr. 300.- liegt, wird im jetzigen Zeitpunkt keine provisorische Rechnung erstellt. Der ganze Steuerbetrag wird erst bei der definitiven Veranlagung der direkten Bundessteuer erhoben.

zur Liste