Hundesteuern
Am 27. November 2011 haben die Stimmberechtigten das revidierte Hundegesetz mit grosser Mehrheit angenommen. Die Inkraftsetzung des Hundegesetzes und der dazugehörenden Verordnung ist auf den 1. Mai 2012 geplant. Vorausgesetzt, dass der Regierungsrat den Ausführungsbestimmungen zustimmt, wird es keine Hundemarken mehr geben. Bei der Gemeindeverwaltung können deshalb keine Hundemarken bezogen werden. Die Identifikation der Hunde erfolgt über die Mikrochipnummer und die ANIS Datenbank. Die Hundehalter werden zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informiert.