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Briefliche Stimmabgabe

Am Abstimmungswochenende vom 11. März wird über fünf eidgenössische und vier kantonale Vorlagen abgestimmt. Erfahrungsgemäss werden weit über 90 % der Stimmen brieflich abgegeben. Leider gibt es dabei immer wieder ungültige Stimmen. Die häufigste Ursache sind nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise. Es kommt aber auch vor, dass die Stimmzettel nicht korrekt verpackt sind oder dass Abstimmungscouverts zu spät abgeschickt werden und nicht rechtzeitig beim Wahlbüro eintreffen. Beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe deshalb unbedingt die Anleitung auf der Rückseite der Stimmrechtsausweise.

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