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Prämienverbilligung Krankenkasse

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2013 wieder Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2013 bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflege-Grundversicherung versichert sind, im Kanton Aargau Wohnsitz haben und für die sich gemäss den Berechnungen ein Verbilligungsbeitrag ergibt. Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2012. Der Verbilligungsbeitrag kann auf der Homepage der SVA Aargau berechnet werden.

Das Kantonale Steueramt hat die Personen ermittelt, die aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Die SVA Aargau hat diesen Personen ein Anmeldeformular zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat und trotzdem einen Anspruch anmelden möchte, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Anmeldeformular beziehen (Telefon: 041 788 08 00 / Email: gemeinde@abtwilag.ch). Die Antragsformulare müssen zusammen mit Kopien der letzten definitiven Steuerveranlagung und der Krankenkassenpolicen 2012 bis spätestens 31. Mai 2012 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge.

Prämienverbilligung 2012 für ausserkantonale Zuzüger:
Wer nach dem 31. März 2011 und bis spätestens 31. Dezember 2011 in den Kanton Aargau zugezogen ist, kann die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2012 noch bis am 31. März 2012 einreichen.

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