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Skontotermin Steuern

Bei Bezahlung der Einkommens- und Vermögenssteuern 2012 bis zum 30. April erhalten Sie 0,5 % Skonto. Für die Vorauszahlung um sechs Monate entspricht das einem Jahreszins von 1 %. Der Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn die Zahlung bis zum 30. April 2012 bei der Finanzverwaltung eintrifft. Achten Sie deshalb bitte auf die rechtzeitige Überweisung.

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