Übernahme Sonnenweg

Gestützt auf § 18 des Finanzierungsreglements von Erschliessungsanlagen vom 24. November 2006 hat die Gemeinde den Sonnenweg zu Eigentum und Unterhalt übernommen. Gemäss Reglement gingen die Handänderungskosten zu Lasten der Gemeinde. Ansonsten erfolgte die Übernahme unentgeltlich.


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