Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Januar 2012 wird gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes veröffentlicht:
Zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung konnte Gemeindeammann Stefan Balmer 88 der 619 Stimmberechtigten begrüssen (14,2 %). Einziges Traktandum war das Kreditbegehren von Fr. 3'890'000.- für die Schulhauserweiterung.
Gemeindeammann Stefan Balmer stellte das Projekt und die vorgesehene Raumnutzung detailliert vor. In der anschliessenden Diskussion waren die Finanzierung und die Entwicklung der Schülerzahlen erwartungsgemäss die Hauptthemen. Gemäss dem Finanzplan ist die Investition für die Gemeinde Abtwil verkraftbar. Eine Steuererhöhung ist nicht vorgesehen. Das Kreditbegehren wurde deshalb nach relativ kurzer Diskussion deutlich mit 83:3 Stimmen gutgeheissen.
Das Beschlussquorum wurde durch die Anwesenden nicht erreicht. Der Beschluss unterliegt damit dem fakultativen Referendum. Das Referendumsbegehren kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 25 % der Stimmberechtigten eingereicht werden. Bei der Gemeindekanzlei kann unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Die Referendumsfrist läuft am 20. Februar 2012 ab.